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Presseaussendung zum Schächten

11.09.2012

Heutige Presseaussendung: Beschneidung und Schächten - Gewalt gegen Kinder und Tiere Utl.:
Durch neues Bundesgesetz sollen sämtliche Beschränkungen des betäubungslosen Schächtens fallen

Rituelles, betäubungsloses Schächten soll durch eine neue Gesetzgebung in Österreich weiter erlaubt bzw. noch erleichtert werden: Heute Montag, 10.9.2012 endet die Begutachtungs-frist für das "Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwend-barer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes". Durch dieses neue "Durchführungs-gesetz" wird es noch leichter als bisher möglich sein, die Tiere beim Schlachten den religiösen Vor-stellungen entsprechend zu quälen.

Denn durch die Vollzugsbestimmungen sollen nun nicht mehr - wie bisher - das Zufügen von "vermeidbaren Schmerzen" (österr. Bundesgesetz über den Schutz der Tiere, BGBL. I Nr. 118/2004, Artikel 2), sondern nur mehr das Zufügen "ungerechtfertigter Schmerzen" unter Strafsanktion stehen. Das würde einen eklatanten Rückschritt hinter das, durch das TSchG in Österreich erreichte, Schutzniveau für Tiere bedeuten und ist damit inakzeptabel.
Dazu der Religionspsychologe Dr. Friedrich Landa von der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT: "Die derzeit in Deutschland stattfindende Diskussion über das Beschneiden von Kindern hat leider gezeigt, daß strenggläubige Juden und Muslime auch das Verstümmeln von Kindern ohne Betäubung für ein Zufügen gerechtfertigter Schmerzen halten, wenn dies ihren religiösen Vorschriften entspricht. Religiöse Bräuche dürften aber nicht gegen die Landessitten verstoßen. In zivilisierten Ländern sollte es nicht erlaubt sein, Kindern oder Tieren vermeidbare Schmerzen zuzufügen, nur weil religiöse Gebräuche dies verlangen. Mit der Erlaubnis zum Schächten, wurde diesem sehr sinnvollen Grundsatz durch Ausnahmebestimmungen für Juden und Muslime erstmals gebrochen."
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bzw. in der ausführlichen
Stellungnahme der Plattform "Ein Recht für Tiere"
 
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