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EuGH: Schächtfleisch = Bio?

02.10.2018

detektor.fm: Ist das gerecht? | EuGH zu Halal- und Bio-Fleisch: “Bio ist eben wirklich nur bio”

Kann rituell geschlachtetes Fleisch gleichzeitig halal und bio sein? Ein französisches Berufungsgericht hat diese Frage nun an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht.

Rituelles Schlachten: Halal und koscheres Fleisch

Nach den rituellen Vorgaben im Judentum und im Islam werden Tiere bei der Tötung geschächtet. Das heißt, sie bluten aus. Dieses Fleisch bezeichnet man dann als halal oder koscher. Ob man die Tiere dabei betäuben soll oder nicht, ist umstritten ( www.huffingtonpost.de/). In Deutschland ist die Schächtung ohne Betäubung verboten, während es in Frankreich prinzipiell erlaubt ( www.tagesspiegel.de/) ist, Tiere auch ohne Betäubung zu schlachten.

Der Streit

Französische Tierschützer sind sich einig: Wenn Tiere bei der Tötung möglicherweise nicht betäubt werden, widerspricht das den Voraussetzungen für die Kennzeichnung mit dem Bio-Siegel. Bereits 2012 haben sie deshalb beim Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung beantragt, daß Halal-Fleisch nicht mit dem Bio-Siegel versehen wird. Allerdings hat das Ministerium das abgelehnt, sodaß der Streit vor Gericht gelandet ist. Das Berufungsgericht war sich der Sache nicht sicher und hat die Frage deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Der muß jetzt entscheiden, ob die Verordnung zum EU-Bio-Siegel einer Kennzeichnung als halal widerspricht.

EU-Biosiegel

Der EuGH-Generalanwalt Nils Wahl geht davon aus, daß auch Fleisch, das von geschächteten Tieren stammt, das Bio-Siegel erhalten kann. Denn die Vorschriften, was alles überhaupt als halal bezeichnet wird, sind europaweit nicht einheitlich geregelt. In seinem Schlußantrag im Verfahren rät er dem Gericht, die Vergabe des EU-Biosiegels an Halal-Fleisch nicht zu verbieten.

Vielleicht sollten wir den Fall zum Anlaß nehmen, mehr Transparenz auf dem Gebiet der Kennzeichnung für den Verbraucher zu schaffen. – Achim Doerfer

Anm. von ANIMAL SPIRIT: Daß die EU jetzt auch noch die Leichenteile grausam geschächteter Tiere als „Biofleisch“ zulassen will, ist einer der Gründe, warum ANIMAL SPIRIT -zumindest für Österreich - ein ausnahmsloses Verbot des betäubungslosen Schlachtens fordert und dazu diese Petition gestartet hat: Online-Petition für ausnahmsloses Verbot des betäubungslosen Schächtens in Österreich: Keine Tierquälerei „im Namen Gottes!“

Tierschutz-Themen: