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EU: Insekten ab heuer in Lebensmitteln!

01.02.2023

Insekten in Lebensmitteln – so erkennen Sie vegane Produkte

peta.de: In der EU wurden im Januar 2023 weitere Insekten als Zutat für Lebensmittel zugelassen. So dürfen Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer zukünftig in Nahrungsmittel gemischt werden.  Menschen, die keine toten Tiere konsumieren möchten, befürchten nun, aus Versehen Produkte zu kaufen, die Insekten enthalten. Hier erfahren Sie, wie Sie weiterhin sichergehen können, daß ein Produkt keinerlei Tierleid enthält.

In welchen Lebensmitteln können Insekten sein?

Laut EU-Verordnung ist es erlaubt, Pulver aus Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer in Lebensmittel zu mischen, die neu auf den Markt gebracht werden. Allerdings darf bisher nur das Unternehmen Cricket One Co. als einziger Hersteller Produkte mit Insektenpulver herausbringen. Zugelassen ist das Pulver für eine Vielzahl an Lebensmitteln – von Nudeln und Pizza bis hin zu Suppen und Chips.

Das Hinzufügen von Insektenpulver verunsichert nicht nur viele VerbraucherInnen, es verursacht auch Tierleid. Insekten sind fühlende Lebewesen, die in ähnlicher Weise wie Menschen, Hunde und Rinder Schmerzen und Emotionen wie Angst oder Freude empfinden können. Es gibt in Deutschland keine Haltungsvorschriften für die Haltung und Tötung von Insekten. Die meisten Tiere werden daher in der Massenzucht gehalten und lebendig tiefgefroren oder gekocht.

Vegane Lebensmittel enthalten keine Insekten!

Die Sorge, in veganen Lebensmitteln könnten sich jetzt Insekten verstecken, ist unbegründet. Es gibt eine Kennzeichnungspflicht, nach der das Insektenpulver auf der Zutatenliste aufgelistet werden muß.

Achten Sie darauf, ob unter den Zutaten beispielsweise „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ steht. Ansonsten bleiben Produkte mit dem Veganlabel auch weiterhin vegan. Wer keine Insekten essen möchte, ernährt sich also am besten vegan.

Siehe dazu die aktuelle Petition von patriotpetition.org: „Insekten und Ungeziefer in Lebensmitteln müssen klar und deutlich gekennzeichnet werden!"

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