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Erinnerung an unsere Petition gegen den geplanten Schächt-Schlachtraum in Laaben und Bemerkungen zum Schächten

07.11.2016

Da wir unsere Petition gegen den geplanten Schächt-Schlachtraum in Laaben, derselben Gemeinde wo auch unser Ur-Tierschutzhof Hendlberg liegt, noch in diesem Jahr bei den zuständigen Behörden abgeben wollen, hier nochmals die Erinnerung an unsere diesbezügliche Petition und wollen hiermit ein weiteres Mal um Unterzeichnung  ersuchen:

Nihal Özay, der einen Mastvieh-Hof in der Nähe des von Animal Spirit betriebenen "Tiergnadenhofs Hendlberg" gepachtet hat, will genau in Brand-Laaben, Bezirk St. Pölten einen Schlachthof  aufmachen. Özay betreibt schon in Wien zwei Kebap-Stände, wo meistens (auch) geschächtetes (betäubungslos geschlachtetes) Fleisch angeboten wird. Mehr als 2000 haben bereits unterschrieben, wenn noch etliche mehr die Petition unterschrieben würden, wollen wir sie gegen Ende November an den Bürgermeister in Laaben bzw. an das NÖ Gebietsbauamt in St. Pölten, die beide für die Genehmigung des Schlachtraumes zuständig sind, übergeben!

Hier nochmals der link zur OTS-Presseaussendung vom 3. Oktober 2016

HIER Petition gegen Schächt-Schlachtraum in Laaben unterschreiben

Hier noch ein informativer Text von Dr. Gerhard Heybrock über das Schächten:

In Presse und Internet kursieren immer wieder Stellungnahmen zum sogen. Schächten, deren Spektrum von absoluter Befürwortung als religiös quasi unverzichtbare Handlung bis zu strikter Ablehnung als blanke Barbarei reichen. Wenn beispielsweise ein Frankfurter Halal-Steakhouse-Betreiber behauptet, Schächten bedeute, daß die Tiere nicht betäubt würden, bevor ihnen mit einem Messer an der Halsunterseite die Blutgefäße und Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden (www.rp-online.de), spiegelt dies leider die bei der Mehrheit der Bevölkerung vorhandenen Unkenntnisse bzw. Mißverständnisse in Sachen Schächten wider, und zwar unabhängig jeder Religionszugehörigkeit. Leider hat hier offenbar auch die deutsche Gesetzgebung grob geschlampt, wenn selbst nach mehrfach aktualisierten Neuauflagen des Tierschutzgesetzes bis heute im § 4a der Passus lautet, „…Schlachten ohne Betäubung (Schächten)…“. Dies suggeriert, daß es sich generell beim Schlachten ohne Betäubung um Schächten handele und andererseits ein Schächten mit Betäubung nicht als solches zu bezeichnen sei. Beides ist falsch, denn 1. finden in normalen Schlachthöfen des Abendlandes aus verschiedensten Gründen, vieltausendfach und in grauenhaftester Weise unbetäubte Schlachtungen statt, und niemand kann dabei behaupten, es handele sich dabei um Schächtungen. 2. sind religionskonforme Schächtungen sehr wohl mit Betäubung möglich, in verschiedenen Ländern Europas sogar nur in dieser Form zulässig und werden – zumindest von den meisten Muslimen – ohne Beanstandung toleriert.

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