Süddeutsche.de: Das tragische Ende einer Drückjagd
Elf Jäger treiben im August 2018 Wildschweine aus einem Maisfeld in der Oberpfalz. Ein fehlgeleiteter Schuss trifft dabei ein Auto auf der nahen Bundesstraße 16 - der Beifahrer stirbt. Knapp ein Jahr später steht der mutmaßliche Schütze vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, für keinen ausreichenden Kugelfang entlang der Bundesstraße gesorgt zu haben.
Es ist Dienstag, die Uhr in Saal VII des Amberger Landgerichts (Ost-Bayern) zeigt 8.30 Uhr. Der Staatsanwalt steht auf, verliest die Anklage. Drei Seiten, die das Unfaßbare in nüchterne Sprache packen: Drückjagd, Kugelfang, Selbstladebüchse. Es gibt Lehrbücher, in denen man diese Jagdbegriffe nachschlagen kann. Aber kann es eine Erklärung geben für das, was am 12. August 2018 passiert ist?
Eine Wildschweinjagd, ein Jäger drückt ab. Er schießt mehrmals. Laut Anklage ist es 10.05 Uhr, vielleicht 10.10 Uhr, so genau kann das keiner mehr rekonstruieren. Ein Projektil rauscht in Richtung Bundesstraße, Höhe Nittenau, Oberpfalz. Es rauscht auf das Auto zu, in dem Harald Söldner sitzt. Die Fensterscheibe zerspringt, Söldner, 47, sackt auf dem Beifahrersitz zusammen. Lungendurchschuß, innere Blutungen. Er stirbt.
"Ich habe zuerst gedacht, jemand hat einen Stein geschmissen", sagt der Fahrer des Autos, der an diesem Dienstag als Zeuge im Gerichtssaal sitzt. "Wer denkt da an ein Geschoß. Das ist ja das Absurdeste, was eigentlich sein kann", sagt der Mann, der mit Harald Söldner befreundet war. Absurd. Unglaublich. Das sind so die Begriffe, die über diesem Fall schweben. Wie viele Zufälle müssen im Spiel sein, daß eine Gewehrkugel ein fahrendes Auto in genau diesem einen Moment an genau dieser einen Stelle trifft?
Zehn Männer und eine Frau hatten an der Jagd teilgenommen. Aber nur eine Person aus der Gruppe konnte die tödliche Kugel abgefeuert haben. Auch das macht diesen Fall so besonders. Daß hier ein Mann auf der Anklagebank sitzt, der erst im September erfuhr, daß er im August jemanden erschossen hat. Die Ermittler brauchten vier Wochen, um den Todesschützen zu identifizieren. […]
Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Der Prozeß wirft auch ein Schlaglicht auf die sogenannte Drückjagd, die als schwierig gilt. Dem Schützen bleibt meist wenig Zeit, um Entscheidungen zu treffen. Weil er nie genau wissen kann, wohin die Tiere laufen, die seine Mitjäger und deren Hunde aus Büschen oder Feldern scheuchen. Bei Drückjagden habe er immer "ein ungutes Gefühl", das gibt auch der Angeklagte zu. Viele Beteiligte, viel Bewegung, das mache "ein höheres Risiko", sagt der 46-Jährige.
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