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Das islamische Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" findet heuer vom 12. bis 15.09.2016 statt (von Ulrich Dittmann)

12.09.2016

Diesem archaischen Denken und Tun der Tier-Opferung im Islam liegt die Erinnerung an den Propheten Ibrahim zugrunde, der bereit war seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern. Nach islamischem Glauben sollte so jeder wirtschaftlich Bessergestellte zu diesem Gedenken ein Opfer bringen. Mittlerweile wird aber auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme, als absolut religionskonform angesehen. Es besteht also für Muslime kein Grund Tiere zu schlachten, oder gar betäubungslos zu schächten.

Denn ein betäubungsloses Abmetzeln von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewußte und vorsätzliche, grauenhafte  Tierquälerei einzustufen - sonst wäre diese Tötungsart hierzulande nicht laut regulärem Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten. Und eine „In-Ohnmacht-Versetzung" der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten zudem als absolut korrektes Halal-Schlachten angesehen.

Ein harmonisches Zusammenleben aller Bevölkerungsschichten kann nur gedeihen, wenn solche Tierschindereien unterlassen werden und eine hier geltende Verfassungsethik und allgemein gültige Gesetze respektiert werden: Es kann nicht angehen, daß Minderheiten von Muslimen in Deutschland und Österreich Sonderrechte für ein vorsätzliches, betäubungsloses zu Tode quälen von Tieren beanspruchen.

Auch nach verschiedensten Gerichtsurteilen, hat die Erteilung einer “Ausnahmegenehmigung" zum betäubungslosen Schächten strengsten Prüfungskriterien zu unterliegen. So ergeht von Tierschutzseite an alle Behörden die dringliche Forderung, das in der Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz endlich umzusetzen, keine "Ausnahmegenehmigungen" zum betäubungslosen Schächten zu erteilen, sowie im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten.

Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte, die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, daß diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können wegen Beihilfe belangt und mit hohen Geldstrafen, bis 25.000 Euro, bestraft werden.

Polizei und Ordnungsämter sind angewiesen im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen in Asylheimen, auf Bauernhöfen und Schäfereien, oder in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen  aus der Bevölkerung explizit nachzugehen.

Mehr Informationen: http://www.pro-iure-animalis.de/schaechten 

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