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Arme Schweine "dank" Amtstierärzten

12.06.2018

www.zeit.de: Arme Schweine

Amtstierärzte sollen kontrollieren, daß Tierbetriebe ordentlich arbeiten. Decken sie jedoch Mißstände auf, werden die Veterinäre angefeindet und bedroht.

Am Ende wußte Petra Weber keinen anderen Ausweg mehr, als sich krankschreiben zu lassen – das Spiel wollte sie nicht mehr mitspielen. Jetzt sitzt die promovierte Tierärztin zu Hause, statt zu kontrollieren, ob Schweine, Rinder oder Hühner verletzt in ihren Ställen liegen. "Unwahrscheinlich frustrierend ist das", sagt sie. Vor wenigen Monaten hat Webers Karriere ein jähes Ende genommen: Bis dahin hatte sie eine Führungsposition in einem Veterinäramt in einem deutschen Landkreis. "Heute bin ich gerade noch eine bessere Sekretärin", sagt sie. "Ich darf nichts mehr entscheiden." Wo genau sie arbeitet und wie Petra Weber wirklich heißt, das darf nicht in der Zeitung stehen. Weil die Tierärztin Angst hat. Angst, gegen die sogenannte Loyalitätspflicht zu verstoßen, die sie als Beamtin gegenüber dem Staat hat. Angst, darüber ihren Pensionsanspruch zu verlieren. Wer als Whistleblower auf Mißstände bei seinem Arbeitgeber hinweist, hat in Deutschland viele Nachteile. Deshalb spricht sie nur anonym.

Die Geschichte der Tierärztin Petra Weber ist beispielhaft für die Mißstände im deutschen Tierschutzvollzug (Anm.: in Österreich sieht es leider nicht viel anders aus!). Als Amtstierärztin war es ihr Job, auf Schlachthöfen, bei Landwirten oder etwa bei privaten Hundehaltern zu kontrollieren, ob diese die Tierschutzgesetze einhalten. "Eine der Besten" sei sie gewesen, sagen Tierschützer. Doch das ist vorbei, seit ihr neuer Chef sie versetzt hat. Sie darf das Büro nur noch selten verlassen. Landwirtschaftliche Betriebe darf sie gar nicht mehr besuchen, soll nicht einmal mehr mit ihren Kollegen darüber sprechen. "Ich wurde kaltgestellt", so nennt Weber das.

Damit ist sie nicht allein. Der ZEIT liegen acht Aussagen von Amtsveterinären vor, weitere Fälle hat die ZEIT anhand von Gerichtsunterlagen ausgewertet. Gegen die Zusicherung von Anonymität erzählen die Veterinäre, wie schwer ihnen ihre Arbeit gemacht wird. Sie berichten von Morddrohungen, von Mobbing, von willkürlich anmutenden Versetzungen und politischer Einflußnahme. Die Berichte deuten darauf hin, daß es in Deutschland ein Vollzugsdefizit gibt, das von den Behörden nicht nur in Kauf genommen, sondern gefördert wird.

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden oft nicht geahndet

Wie so ein Behördenversagen aussieht, kann man in einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Naumburg nachlesen. Tierschützer hatten illegal in einer Schweinezucht desaströse Zustände gefilmt. Sie wurden freigesprochen, weil es sich um einen kaum zu überbietenden Notstand handele, so das Gericht – und weil die Behörden versagten. So heißt es in der Urteilsbegründung, daß die Gesetzesverstöße dem zuständigen Amt bekannt waren, "jedoch nicht beanstandet worden" seien. Der Landkreis gab sogar im Laufe des Prozesses zu, "daß die (...) in den letzten Jahren durchgeführten Kontrollen nicht unerhebliche tierschutzwidrige Zustände gedeckt haben". Weitere Gerichte stellten in den vergangenen Jahren andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fest, die nicht geahndet werden. "Wer eine Tierquälerei begeht, wird bestraft, wer sie tausendfach begeht, bleibt straflos und kann sogar mit staatlicher Subventionierung rechnen", faßt Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim, zusammen.

Wie ist zu erklären, daß die Behörden in Deutschland ihrem Job nicht nachkommen?

Um das zu beantworten, muß man Tierärzte wie Petra Weber finden. Leute, die nicht schweigen, sondern reden. "Für meinen Chef bin ich eine Querulantin", sagt sie. Unbequem könne sie sicher sein, das räumt sie offen ein, aber das müsse man eben auch, wenn man sich für den Vollzug der Tierschutzgesetze einsetze. Die Arbeit ist hart und undankbar, oft werde man bedroht oder gemobbt. Den Freitod der Amtsveterinärin Anya Rackow im Jahr 2014, ein Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte, kommentierte ihr Chef damals so: "Obwohl sich Dr. Rackow bis zu ihrem Tod nie etwas hat zuschulden kommen lassen, wurde sie – nicht zuletzt wegen ihrer korrekten, unbestechlichen Art – die letzten Jahre von außen zunehmend und ganz gezielt angefeindet, bedroht und verleumdet."

Die Nähe zwischen Fleischproduzenten und Politik ist ein Problem

Besonders schlimm ist das häufig für diejenigen Veterinäre, die auf Schlachthöfen eingesetzt sind. "In einem Rinderbetrieb wurde mir gesagt, daß man schon mal in ein Messer laufen kann, wenn man zu oft überall rumschnüffelt", so beschreibt es eine Amtstierärztin aus Norddeutschland. Unabhängig voneinander berichten mehrere Tierärzte sogar von Morddrohungen. "Halt’s Maul, du blöde Kuh! Ich kann dir auch gleich eine überbraten", habe ihr einmal der Abteilungsleiter eines Schlachtbetriebes nach kritischen Einwänden gedroht, berichtet eine Veterinärin. Als sie ihrem Vorgesetzten später davon berichtete, habe dieser nur erwidert, ein Schlachthof sei eben "kein Mädchenpensionat".

Was diese Tiermediziner gemein haben: Sie alle haben sich getraut, den Schlachtbetrieb aufzuhalten, wenn Schweine oder Rinder nicht richtig betäubt wurden, bevor ihnen der Bauch aufgeschlitzt wurde. Genau das ist ihr Job. Doch statt Lob gab es oft Probleme. "Urlaube wurden unter fadenscheinigen Gründen nicht genehmigt, Bildungsurlaube gestrichen, Akten verschwanden", berichtet eine Amtsveterinärin aus Niedersachsen. Die vielen Aussagen verdichten sich zu einem Bild: Wer Ärger macht, bekommt Ärger.

Doch wieso werden Leute, die Mißstände ahnden wollen, zurückgepfiffen? Wie ist das Verhalten der Behörden zu erklären? Diese Frage hat sich auch der Bayerische Oberste Rechnungshof gestellt, nachdem in Bayern im Jahr 2015 massenhaft salmonellenverseuchte Eier in den Handel gekommen waren – und das staatliche Kontrollversagen offenbar wurde. Das Gutachten aus dem Jahr 2016 zeigt zum einen, daß die Mindestzahl der Kontrollen häufig nicht eingehalten wird. Bei Schweinebetrieben beispielsweise wird nicht einmal die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl erreicht – und die liegt ohnehin gerade einmal bei zehn Prozent der Betriebe pro Jahr. Das sei "seit Jahren" so, steht dort, und das sei den vorgesetzten Dienstbehörden auch bekannt. Beachtenswert ist aber vielmehr, daß sie nicht nur anzweifeln, daß oft genug kontrolliert wird, sondern auch sorgfältig genug. Denn die Gutachter schreiben, daß häufig die Grundsätze zur Bekämpfung von Korruption nicht beachtet würden, wie etwa das Vier-Augen-Prinzip oder die regelmäßige Rotation der Aufgabenbereiche, sodaß keine allzu große Nähe zwischen Kontrolleur und Kontrolliertem entstehen kann.

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