... Berücksichtigung der Änderungswünsche - unsere APA-OTS-Aussendung vom 9.3.2017
Mißglückter Tierschutzgesetznovellen-Entwurf muß dringend noch nachgebessert werden!
Der noch von der kürzlich verstorbenen Ministerin Oberhauser verfaßte Tierschutzgesetz-Novellenentwurf hat rekordverdächtige 660 Einsprüche, hauptsächlich von Tierschützerseite, hervorgerufen. Am 15. März soll nun der jetzt leicht überarbeitete, aber immer noch völlig unzureichende Entwurf dem Gesundheitsausschuß vorgelegt werden. Dazu Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT: „Wie in unserer OTS-Aussendung vom 1.2.2017 bereits dargelegt, waren und sind die Haupt-Kritikpunkte, daß die Kastrationspflicht für Bauernhof-Katzen aufgehoben, die Qualzuchten und auch der Verkauf von Welpen in Zoogeschäften wieder erlaubt werden, sowie die permanente Anbindehaltung von Rindern, die betäubungslose Kastration der männlichen Ferkel und das betäubungslose Schächten weiterhin erlaubt bleiben sollen! Wir hoffen nun, daß die neue Gesundheits- und Tierschutzministerin, Frau Dr. Pamela Rendi-Wagner, die bei der gestrigen Angelobung mit vielen Vorschuß-Lorbeeren bedacht wurde, diese Tierschutzgesetz-Novelle in der derzeitigen Fassung nicht so stehen läßt und die wichtigsten und berechtigten Kritikpunkte noch berücksichtigen wird.“
Auch wird in der jetzt korrigierten Fassung dem immer mehr grassierenden illegalen Welpenhandel v.a. aus dem östlichen Ausland – wie der erst vorgestern aufgedeckte Schmuggel von 22 Welpen aus Bulgarien wieder aufgezeigt hat - kein klarer Riegel vorgeschoben: die schwammige Formulierung mit Ausnahmeregelungen öffnet potentiellen Schmugglern genügend Spielraum. Auch fehlt ein klares Verbot von Tierverkäufen im Internet – es gibt wieder einmal Ausnahmen für „Landwirte“ - ein Türöffner für illegalen Schmuggel und Welpenhandel. Ebensowenig wurde die Kastrationspflicht für „Bauernhofkatzen“ explizit vorgeschrieben, da sich Landwirte nur als „Züchter“ deklarieren müssen und so von der Verpflichtung entbunden werden - sie müssen die Katzen lediglich chippen und registrieren lassen. Desgleichen dürfen Hunde- und Katzenwelpen (wieder) in Zoogeschäften feilgeboten werden, in denen aber niemals eine artgerechte Haltung gewährleistet werden kann.
„Nutztiere“ bleiben auch in neuer „Tierschutz“-Gesetznovelle die größten Verlierer!
Obwohl die geänderte Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung noch nicht veröffentlicht wurde ist davon auszugehen, daß auch hier – im viel größeren und noch relevanteren Bereich der „Nutztiere“ - keine wesentlichen Verbesserungen durchgesetzt worden sind. So wird es wohl bei diversen Ausnahmeregelungen für die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern bleiben, ebenso wie bei der betäubungslosen Ferkelkastration, dem Schwänze- und Schnabelkupieren, dem Schreddern der männlichen Eintags-Küken und diversen Qualzüchtungen der „Nutztiere“ zum alleinigen Zweck der Leistungssteigerung und Profitmaximierung bei Fleisch, Milch und Eiern. Auch bei der tierschutzwidrigen Schweine-Intensivhaltung mit deren Leben auf Vollspaltenböden und in engen Kastenständen wurden keinerlei Verbesserungen vorgeschlagen.
„Ein längst fälliges ausnahmsloses Verbot des anachronistischen betäubungslosen Schächtens von Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel – derzeit noch durch die Ausnahmeregelung „aufgrund zwingender religiöser Gebote“ erlaubt – wurde nicht einmal angedacht. Diese und weitere Ausnahmen stellen nur Kniefälle vor den jeweiligen Tiernutzer-Lobbys bzw. anachronistischen religiösen Traditionen dar, die althergebrachte Tierquälereien auf unbestimmte Zeit hin legalisieren und nichts mit modernem Tierschutz zu tun haben! Eine echte Reform des Tierschutzgesetzes darf nicht dazu führen, daß „traditionelle“ Tiermißbräuche unangetastet bleiben und mühsam erkämpfte Tierschutzstandards in einigen Bereichen sogar wieder abgesenkt werden“, so Tierschützer Dr. Plank abschließend.