Der deutsche "Arbeitskreis Tierschutz" hat eine Informationsbroschüre über das betäubungslose Schächten erstellt. Diese Info-Kampagne wird in Deutschland von pro iure animalis, in Österreich von ANIMAL SPIRIT sowie von Tierschutz im Unterricht und in der Schweiz vom Verein gegen Tierfabriken gefördert und unterstützt. Diese aufrüttelnde Broschüre können Sie hier online abrufen
www.pro-iure-animalis.de/schaechten bzw. bei uns in gedruckter Form kostenlos bestellen: ANIMAL SPIRIT, office@animal-spirit.at oder (+43) 02774-29330.
"Das betäubungslose Schächt-Schlachten von warmblütigen Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, da sonst diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz nicht explizit verboten wäre. Nur per „Ausnahmegenehmigung“ (D: § 4a Abs.2, Nr.2 TierSchG, Ö: § 32 Abs 4, 5) wird die grauenhafte, vorsätzliche und bewußte zu Tode quälende Tötungsart der „Schächttiere“ ermöglicht. Letztlich heißt dies im Klartext, daß für die Minderheiten der Muslime und Juden Sonderrechte für ein grausames zu Tode quälen von Tieren genehmigt wird, das letztendlich auf religiösen Vorschriften beruht, die archaischen Ursprungs sind ...". Mehr dazu HIER
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