Sonderrechte für Lustmörder?

Waffenrechtsreform: Keine Sonderrechte für Jäger
OTS.at: Tierquälerei muß als Frühwarnsignal für Gewalt anerkannt werden
Tierschutz Austria begrüßt die geplante Verschärfung des Waffenrechts als wichtigen Schritt in Richtung Gewaltprävention. Die Ausweitung der Altersgrenzen, die Einführung verpflichtender psychologischer Gutachten und eine verlängerte Wartefrist beim Waffenerwerb sind notwendige Maßnahmen – insbesondere nach der Tragödie von Graz.
Kritisch sehen wir jedoch die weiterhin bestehenden Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger, die von zentralen Prüfmechanismen – wie etwa der regelmäßigen psychologischen Begutachtung – ausgenommen bleiben. „Daß Menschen, die regelmäßig mit Schußwaffen umgehen, nicht denselben psychologischen Eignungstests unterzogen werden wie andere Waffenbesitzer, ist schlicht nicht nachvollziehbar“, betont Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.
Dreifachmord von Annaberg zeigt: Auch Jäger können gefährlich sein
Fälle wie der Dreifachmord in Annaberg, bei dem ein Jäger 2023 drei Menschen erschoß, belegen eindrücklich, daß auch im jagdlichen Umfeld eine reale Gefahr von Waffengewalt besteht. „Derartige Gewalttaten müssen als Weckruf verstanden werden – psychologische Eignung darf keine Frage der Berufsbezeichnung oder Freizeitbeschäftigung sein“, so Petrovic weiter.
Tierquälerei als Vorstufe zu Gewalt gegen Menschen – Prävention jetzt gesetzlich verankern
Wissenschaftlich ist der Zusammenhang zwischen Tierquälerei und späterer Gewalt gegen Menschen klar belegt. Kriminologische und psychologische Studien zeigen: Wer Tiere absichtlich quält, neigt signifikant häufiger zu gewalttätigem Verhalten gegenüber Menschen – insbesondere im Bereich häuslicher Gewalt, Kindesmißhandlung und schwerer Körperverletzung.
Tierschutz Austria fordert daher:
* Psychologische Begutachtungspflicht auch für JägerInnen
* Präventive Waffenverbote für Personen, die wegen Tierquälerei strafrechtlich auffällig geworden sind
* Verpflichtende Meldung solcher Delikte an Waffenbehörden und klare Schnittstellen zwischen Tierschutz, Polizei und Justiz
* Einrichtung einer zentralen Risikodatenbank, um potentiell gefährliche Personen frühzeitig zu erfassen
Gewalt beginnt nicht mit dem ersten Schuß – sondern oft mit dem ersten Tier
„Wer Tiere mißhandelt, stellt ein Risiko für die Gesellschaft dar. Der Schutz von Menschen und Tieren gehört gemeinsam gedacht – und rechtlich gleich konsequent abgesichert“, fordert Petrovic abschließend. Der Gesetzgeber sei nun gefordert, aus dem vorliegenden Entwurf ein umfassendes und gerechtes Gewaltpräventionsgesetz zu machen – ohne Ausnahmen für Hobbymörder.
Siehe dazu auch: “Zwischen Tradition und Tötung: Die Psychologie der Hobby-Jäger”
