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Teilerfolge gegen "Orgien-Mysterien-Theater" in Leipzig

26.06.2013



In den letzten Tagen gab es einige widerspüchliche Medienberichte über das letztes Wochenende am Central-Theater Leipzig abgehaltene "Orgien-Mysterien-Theater" des österr. "Aktionskünstlers" Hermann Nitsch - daß es angeblich vom Oberbürgermeister in letzter Minute untersagt worden sei. Leider hat es dennoch stattgefunden und richtig an diesen Berichten war nur, daß dem "Künstler" ein paar zusätzliche Hürden auferlegt worden sind - immerhin. Siehe dazu untenstehenden Bericht auf tierschutzpartei.de:

"Wichtige Teilerfolge erreicht!

Rund 200 DemonstrantenInnen waren dem Aufruf der Partei Mensch Umwelt Tierschutz zur Demonstration gegen das „Orgien Mysterien Theater“ von Hermann Nitsch gefolgt und protestierten mit Trillerpfeifen, Bannern und Parteifahnen am Samstag, den 22.06.2013, vor dem Haupteingang des Central-Theaters in Leipzig, um einen Verstoß gegen § 17.1 des Deutschen Tierschutzgesetzes „in letzter Sekunde“ doch noch zu verhindern. Rund 20 DemonstrantenInnen besuchten die Vorführung, um auch innerhalb der Räumlichkeiten des Theaters ihren Protest zum Ausdruck zu bringen. Zwei von ihnen entrollten während der Blutorgie in unmittelbarer Nähe von Nitsch ein Protestbanner mit der Aufschrift „Tiermord für die Kunst, nicht mit uns!“. Beide wurden daraufhin durch die Ordnungskräfte aus dem Theater „entfernt“.

Erst am Donnerstag ließ unter dem Druck tausender Protestschreiben der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, dem Intendanten Sebastian Hartmann einen Brief zustellen, mit dem deutlichen Hinweis, daß kein Tier zum Zwecke der Kunst getötet werden dürfe und die Regelungen des Tierschutzes eingehalten werden müssen... Hermann Nitsch mußte sich seine blutigen „Requisiten“ aus einem örtlichen Schlachthof besorgen; es wurden also speziell für die Aufführung keine Tiere getötet. Außerdem wurde ihm vom Ordnungsamt untersagt, seine geplante Prozession mit Tierleichen in der Straße vor dem Theatereingang als Teil des Spektakels durchzuführen. Auch das geplante „Grillfest“ mit den Leichenteilen seiner obszönen Show wurde verboten.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz konnte zwar die Aufführung und „Entwürdigung“ der Tiere nicht verhindern, aber sie erreichte wichtige Teilerfolge: § 17.1 (DTschG)wurde beachtet und der Artikel 20a im Grundgesetz wurde durch die "Kunstaktion" von Nitsch nicht untergraben, so daß mit dieser Aufführung kein Präzedenzfall für ähnliche lebensverachtende Vorführungen geschaffen wurde..."

TV-Bericht und Diskussion auch auf www.mdr.de/artour/index.html

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