Gutachten sorgt für Klarheit: Wolfstötungen in Österreich widersprechen europäischem Artenschutzrecht

Tierschutz Austria verfasste am 30.03.26 eine Presseaussendung zur aktuellen Debatte rund um Wolfsabschüsse.
Das im Auftrag von Tierschutz Austria (Wiener Tierschutzverein) und dem Verein “Protect- Natur-, Arten- und Landschaftsschutz” erstellte Gutachten zeigt deutlich: Tötungen von Wölfen sind nach geltendem europäischen Artenschutzrecht nur sehr eingeschränkt möglich und aktuell in Österreich nicht zulässig.
Tierschutz Austria schreibt weiter: “Auch nach der Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene bleibt der Wolf eine nach Berner Konvention und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützte Art. Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Solange der Wolf in Österreich keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, sind Abschüsse weder fachlich gerechtfertigt noch rechtlich zulässig.”
Hier ist der Link zum Gutachten: https://www.tierschutz-austria.at/gutachten-ffh-wolf
Hier ist die gesamte Presseaussendung von Tierschutz Austria!
Hier gelangt ihr zur heutigen Presseaussendung von TSA: Einzelfall in Hamburg zeigt: Panikmache rund um den angeblichen Wolf ist fehl am Platz


