22.4.26: Hoffentlich letzte Verhandlung mit Nachbarin am Hendlberg wegen Weide

Am 22. April 2026 fand am Gnadenhof Hendlberg die hoffentlich letzte Verhandlung mit unserer Nachbarin statt, die seit 31 Jahren (!!) gegen ANIMAL SPIRIT bzw. Dr. Plank (seit er dort wohnt) in verschiedensten Verfahren mutwillig prozessiert. Das hat uns leider – im Interesse des Gnadenhofes und unserer Tiere – bereits Zigtausende Euros gekostet, Anwalts- und Gerichtsgebühren, dazu noch viel Zeit und Nerven.
In dieser Verhandlung, die nicht im Gerichtssaal, sondern direkt vor Ort am Gnadenhof Hendlberg in Laaben stattfand, ging es ums Eingemachte für unsere Tiere: Die 82-jährige Nachbarin will uns nun verbieten, daß unsere Hoftiere (Schafe, Ziegen und Ponys) in der Weideperiode auf unsere Pachtweide des anderen Nachbarn über gerade mal ca. 40 Meter „ihres“ Güterwegs gehen dürfen.
Zur Geschichte dieses Güterwegs: Als Dr. Plank 1995 das Grundstück des Gnadenhofs kaufte, gab es diesen Güterweg noch gar nicht, alles war eine große Wiese und die Tiere gingen jeden Tag ungehindert vom Hof auf diese Pachtwiese. Die Nachbarin hat dann erstritten, daß sie 1. für eine 100 Jahre unbewohnte Ruine den Status „Erhaltenswerter Bau im Grünland“ bekam (siehe 1. Foto oben), 2. dafür eine Baugenehmigung für einen „Zu- und Umbau“ für ein rund 10x größeres Gebäude bekam (jetzt ist daraus allerdings ein illegaler kompletter Neubau geworden, da von der alten Ruine kein Stück übrig geblieben ist, was die Baubehörde trotz unserer mehrfachen Einsprüche einfach so akzeptiert hat, siehe Foto unten) und 3. eben diesen „Notweg“ durch unser Gnadenhof-Grundstück zugesprochen bekam. Dafür mußten wir – gerichtlich verfügt –nicht nur einge 100e m² eigenen Grund abtreten, sondern auch noch 29.000,- € dazuzahlen (damit diese Straßen-Trasse nicht direkt durch unsere Hofeinfahrt führen würde, wodurch wir diverse notwendige Stallungen nicht hätten errichten können)!
Und jetzt will die Nachbarin tatsächlich, daß wir bzw. unsere Hoftiere diese 40 Meter „ihres“ Weges nicht mehr benützen dürfen. Selbstverständlich werden wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und mit vielen Zeugen dagegen zur Wehr setzen – denn unsere älteren Tiere verdienen eine Sommerweide in unmittelbarer Nachbarschaft! Bitte halten Sie uns am 22.4. die Daumen und/oder unterstützen Sie uns mit einer Spende für diese aufwendigen, aber leider notwendigen Verfahren. Wir werden Sie über den Ausgang des Verfahrens am Laufenden halten. Vielen Dank!
Update nach der Verhandlung: Sie dauerte mehr als 2 Stunden im Freien, es wurden insgesant 5 Zeugen befragt (plus einer eidesstattlichen Erklärung unserer 97-jährigen Vorbesitzerin, die ebenfalls ihre Tiere seit den 1980er-Jahren auf diese Weide getrieben hat); dabei hat die Klägerin (die 82-jährige Nachbarin) in ihrer Einvernahme derartig gelogen und Dinge einfach erfunden, daß sich buchstäblich “die Balken bogen” (was ihr von unserem Anwalt auch gleich in der Verhandlung nachgewiesen werden konnte und somit protokolliert wurde). Nichtsdestotrotz müssen wir nun ca. 2 Monate auf die schriftliche Urteilsverkündung warten. Sollte es in erster Instanz negativ für uns ausgehen, werden wir jedenfalls in Berufung gehen, notfalls bis zum OGH! Das sind wir unseren Tieren schuldig. Wir halten Sie jedenfalls am Laufenden.


